STEUERBERATUNG


 


Nach Abschluss eines Wirtschaftsjahres erstellen wir für Sie den Jahresabschluss nach § 4 (3) bzw. § 4 (1) Einkommensteuergesetz unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften.
Die notwendigen Einkommensteuer-, Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärungen stellen wir für Sie zusammen und beantworten gern Ihre Fragen.
Sofern im Lauf des Kalenderjahres Probleme und Rückfragen auch zu anderen Steuern entstehen, können Sie mit uns einen Termin vereinbaren und Auskunft erhalten. Gern stehen auch alle Mitarbeiter für Fragen zur Verfügung oder verweisen dann auf einen Gesprächstermin.      

Im Rahmen der Durchsetzung der einheitlichen Besteuerung führen die Finanzämter Lohnsteueraußenprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen, Umsatzsteuernachschauen und Betriebsprüfungen durch.

Diese werden außer im Fall der Umsatzsteuernachschau angemeldet.
Wir stehen Ihnen zur Seite, stellen die notwendigen Unterlagen, elektronischen Daten und Auskünfte bereit und vertreten Sie in Ihrem Sinne, auch wenn Bußgeld- und Strafverfahren eingeleitet werden.Für Arbeitnehmer und Steuerpflichtige mit weiteren Einkünften, z.B. aus Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen, erstellen wir Einkommensteuererklärungen. Nehmen Sie Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch, verlängert sich der Abgabetermin Ihrer Erklärung vom 31.05. des Folgejahres auf den 31.12.

 

Unsere Leistungen

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsangebot. Ob Privatkunde oder Unternehmer - in allen Steuerfragen stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite.
Wir vertreten Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten gegenüber den Finanzbehörden und stehen Ihnen mit unserer Beratung zur Optimierung Ihrer Steuerbelastung hilfreich zur Seite.
Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsbuchhaltung und bieten Ihnen bei der Finanzbuchhaltung ein umfassendes Leistungsspektrum.