FINANZ- UND LOHNBUCHHALTUNG



Nach Vorlage Ihrer Erstbelege fertigen wir für Sie die monatliche Finanzbuchhaltung und geben für Sie die  erforderliche  Meldung der Umsatzsteuer auf elektronischen Weg ab. Sie erhalten von uns einen Hinweis, inwieweit Zahlungen an das zuständige Finanzamt vorzunehmen sind und Sie erhalten eine betriebswirtschaftliche Auswertung mit Summen- und Saldenliste. Weitere betriebswirtschaftliche Auswertungen können wir in Abstimmung mit Ihren Informationsbedarf bereitstellen.Die Lohnabrechnung wird unter strengster Einhaltung der Fristen auf der Grundlage Ihrer Angaben und Aufstellungen gefertigt, die elektronische Meldung an das zuständige Finanzamt und die Sozialversicherungen durchgeführt.
Wir rechnen für Sie auch Baulohn und geben die Meldungen an die Zusatzversorgungskassen ab. Die im regelmäßigen Turnus durchgeführten Prüfungen der Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften finden in unserem Haus statt.